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13.
Mai
2009
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Festpreismakler, Pauschalangebot)

 

der Firma Marktprofis e.K.

 

I. Allgemeine Bestimmungen


(1) Marktprofis e.K. berät und unterstützt mit einem neuartigen Dienstleistungskonzept bei Verkauf und Vermietung von Bestandsimmobilien. Es wird durch Marktprofis e.K. eine fach- und sachgerechte Leistung erbracht, die den Verkauf, die Vermietung der Immobilie zum zentralen Ziel hat.

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Verkäufer (Auftraggeber) und Marktprofis e.K. für die von Marktprofis e.K. angebotenen Dienstleistungen.


II. Dienste

Auftrag


(1) Unter Auftrag wird die von einem Auftraggeber digital oder schriftlich erteilte Beauftragung von Marktprofis e.K. zur Erbringung einer Dienstleistung beim Verkauf und der Vermietung einer Immobilie verstanden.

(2) Ein Auftrag an Marktprofis e.K. kommt dann zustande, wenn ihr vom Auftraggeber über die Website von Marktprofis e.K. oder schriftlich ein Auftrag erteilt wurde. Der Auftraggeber schuldet Marktprofis e.K. die Vergütung aufgrund der in II. Absatz 3.beschriebenen Erbringung von Dienstleistungen.

(3) Grundsätzlich ist Marktprofis e.K. bereit, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Individualvereinbarung inhaltlich abzuweichen. Insbesondere bei:

  • Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Vergütung;
  • Abweichungen von dem unter II/3 vereinbarten Leistungsumfang.
  • Leistungen


(4) Folgende Dienstleistungen werden dem Auftraggeber von Marktprofis e.K. aufgrund der Auftragserteilung geleistet:

  • Einrichtung eines persönlichen Datenbereich für den Auftraggeber im Intranet von Marktprofis e.K.;
  • kompetente Beratung während der gesamten Laufzeit dieses Auftrages;
  • fach- und sachgerechte Angebotsaufnahme vor Ort;
  • Erhebung einer Marktwerteinschätzung durch uns;
  • Erstellung einer Angebotspräsentation in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber;
  • Veröffentlichung des Angebotes im Internet und ggf. in den Printmedien. Soweit dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen, auf jeden Fall bei:

  • Entgegennahme von Fragen und Wünschen von Kaufinteressenten oder Maklern,
  • Vorqualifizierung und Weiterleitung an den Auftraggeber;
  • Vorbereitung und Organisation von Besichtigungen;
  • Nachverfolgung von Kaufinteresse bei potenziellen Käufern;
  • Durchführung von Bieterverfahren und
  • Vorbereitung des Notartermins.


(5) Unter „Erhebung einer Marktwerteinschätzung“ versteht man das „Abgeben eines Urteils über den Wert“ (Marktwerteinschätzung). Diese Marktwerteinschätzung wird für den Auftraggeber erstellt und diesem elektronisch und schriftlich übermittelt. Marktprofis e.K. übernimmt nur gegenüber dem Auftraggeber Verantwortung für den Inhalt dieser Marktwerteinschätzung. Es steht dem Auftraggeber frei, diese Marktwerteinschätzung oder Daten aus dieser Dritten zur Ansicht zu übergeben oder sie ihnen zur Verfügung zu stellen, sofern der Auftraggeber diesem Dritten deutlich macht, dass Marktprofis e.K. hinsichtlich des Inhalts der Marktwerteinschätzung keinerlei Verantwortung gegenüber diesen Dritten übernimmt. Marktprofis e.K. darf die Marktwerteinschätzung nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber Dritten zur Verfügung stellen.

(6) Nach Beratung durch Marktprofis e.K. entscheidet der Auftraggeber selbst über den Preis, den er von potentiellen Käufern verlangt.

(7) Der Auftraggeber oder eine durch ihn bevollmächtigte Person wird bei der Aufnahme des Angebotes durch Marktprofis e.K. anwesend sein und bis zur Unterzeichnung des Aufnahmebogens am Schluss der Aufnahme vor Ort bleiben.

(8) Marktprofis e.K. kann sich bei der Durchführung der vereinbarten Tätigkeit der Dienste Dritter bedienen und diesen hierfür die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten zugänglich machen. Marktprofis e.K. wird dafür Sorge tragen, dass diese Dritten die zur Verfügung gestellten Daten ebenso vertraulich behandeln werden wie Marktprofis e.K..

(9) Der Auftraggeber hat das Recht, Anfragen weiterer Makler/ Immobiliendienstleister direkt an Marktprofis e.K. zu verweisen. Marktprofis e.K. ist verpflichtet, die Anfragen im Sinne dieser Vereinbarung zu bearbeiten.

(10) Der Auftraggeber unterlässt alle Handlungen, welche Marktprofis e.K. bei Erfüllung des ihr erteilten Auftrages behindern könnten. Marktprofis e.K. kann für keinen Schaden, der aus einer Missachtung dieses Absatzes resultiert, haftbar gemacht werden, egal in welcher Form dieser Schaden entsteht.

(11) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass ein Interessent, der die Nutzungsbedingungen von Marktprofis e.K. (noch) nicht akzeptiert hat, an den Inhalt dieser Bestimmungen nicht gebunden ist. Dem Auftraggeber ist ebenfalls bekannt, dass Interessenten erst dann gebeten werden, die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren, wenn sie über die Website von Marktprofis e.K. ein Gebot abgeben wollen. Zum Beispiel kann um eine Besichtigung gebeten werden, ohne dass der (potentielle) Käufer die Nutzungsbedingungen akzeptiert hat.

(12) Der Auftraggeber ist gesetzlich zur vollständigen Auskunft über die Immobilie verpflichtet. Er muss aus diesem Grund (potentielle) Käufer oder Mieter und Marktprofis e.K. über den juristischen Status, Besonderheiten, die (bauliche) Qualität sowie eventuelle Schäden an der zu verkaufenden, zu vermietenden Immobilie informieren und muss auch alle sonstigen Kenntnisse, über die er verfügt und von denen er weiß oder wissen müsste, dass sie hierbei von Wichtigkeit sind oder sein könnten, damit der Käufer oder Mieter sich vollumfänglich über die Immobilie informieren kann, zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er bei einer Verletzung dieser Informationspflicht von einem (potentiellen) Käufer oder Mieter gegenüber zur Haftung verpflichtet sein kann.

(13) Der Auftraggeber hat die Pflicht, alle Angaben zum Gebäude im Aufnahmebogen, in der erstellten Marktwerteinschätzung und auf der Internet-Datenseite von Marktprofis e.K. zu kontrollieren, diese wenn nötig zu ergänzen und Fehler in diesen zu ändern und/oder Marktprofis e.K. zu melden. Der Auftraggeber hält jegliche Ansprüche Dritter von Marktprofis e.K. fern, die aus einer Verfehlung des Auftraggebers resultieren, seiner Verpflichtung nachzukommen, Marktprofis e.K. und/oder die potentiellen Käufer oder Mieter vor dem Verkauf oder der Vermietung alle Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen, die Marktprofis e.K. und die potentiellen Käufer und Mieter benötigen, damit sie sich ein sachgerechtes Bild des Objekts machen können.

Zeitraum der Beauftragung / Beendigung

(14) Die Beauftragung von Marktprofis e.K. erfolgt für einen unbestimmten Zeitraum. Sie endet, wenn

  • die Immobilie verkauft oder vermietet wird;
  • die Beauftragung durch den Auftraggeber ordentlich gekündigt wird oder
  • Marktprofis e.K. den Auftrag nach Ablauf von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Beauftragung ordentlich kündigt.


(15) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(16) Dem Auftraggeber steht nach beendeter Objektaufnahme und Marktwerteinschätzung ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu. Dieses besteht für eine Woche ab Zugang der Marktwerteinschätzung. Verlangt der Auftraggeber vor Ablauf dieser Frist ausdrücklich, daß das Auftragsverhältnis weiter durchgeführt werden soll, erlischt das Sonderkündigungsrecht.

(17) Die Kündigung eines Auftrags muss schriftlich oder elektronisch und, im Falle der ordentlichen Kündigung, bis zum 15. eines jeden Monats zum Ende des jeweiligen Monats erfolgen. Eine Angabe von Gründen ist nur im Falle der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund erforderlich.

Vergütung

(18) Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die dienstleistende Tätigkeit von Marktprofis e.K. eine Vergütung in Höhe von insgesamt EUR 995,00 inklusive Mehrwertsteuer an Marktprofis e.K. zu zahlen. Die aus dem Auftrag geschuldete Vergütung wird, wenn nicht individuell etwas andres vereinbart ist, nach erfolgter Angebotsaufnahme vor Ort fällig.


(19) Beendet der Auftraggeber den Dienstleistungsauftrag durch Sonderkündigung gemäß II. Absatz 15 vorzeitig, so beträgt die Vergütung für die bereits erbrachten Dienste EUR 295,00 inklusive Mehrwertsteuer und wird mit Zugang der Kündigung bei Marktprofis e.K. fällig.

(20) Der Auftraggeber, welcher einen Auftrag pflichtwidrig kündigt, ist Marktprofis e.K. zum Ersatz eines etwaig entstehenden Schadens verpflichtet. Dies gilt auch, wenn Marktprofis e.K. das Dienstverhältnis aufgrund Verschuldens des Auftraggebers kündigt.

(21) Im Fall, dass ein Auftrag durch mehr als eine Person erteilt wird, schulden sie die unter II. Absatz 17 für die Leistung von Marktprofis e.K. vereinbarte Vergütung als Gesamtschuldner.

(22) Der Makler ist berechtigt, für den Käufer oder Mieter provisionspflichtig tätig zu werden.

III. Haftungsbeschränkung


(1) Die Haftung von Marktprofis e.K. auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, außer

  • der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von Marktprofis e.K. oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden oder
  • der Schaden ist aufgrund Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder
  • für den Fall, dass Marktprofis e.K. die Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Leistung übernommen hat oder
  • für Verletzungen von Vertragspflichten, welche für die Erreichung des unter II. Vertragszieles un-verzichtbar sind oder
  • für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


(2) Marktprofis e.K. kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Immobilie in anderen als den von Marktprofis e.K. ausgewählten und mit dem Auftraggeber abgestimmten Vermarktungsmedien unrichtig oder gar nicht aufgeführt ist.

(3) In Abweichung von den gesetzlichen Verjährungsregeln verfällt das Recht des Auftraggebers auf Schadenersatz gegenüber Marktprofis e.K. in jedem Fall zwölf Monate nach dem Vorfall, aufgrund dessen sich der Schaden mittel- oder unmittelbar ergeben hat.

IV. Gerichtsstand


Beauftragt ein Kaufmann Marktprofis e.K. im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, ist der Sitz von Marktprofis e.K. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

V. Änderungen dieser AGB


Marktprofis e.K. behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten übermittelt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen nach dem Erhalt der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Marktprofis e.K. wird den Auftraggeber in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.

AGB's - Stand 05/2009